Referendarzeit, Referendarexamen, Klausuren, Teilen, Hausarbeit, mündlichen Prüfung, Strafrecht, öffentlichen Recht.


4. Скажите по-немецки:

1) Первый государственный экзамен на квалификацию юриста состоит из 3-х частей.

2) Он начинается с письменной домашней работы. Её выполняют в течение 6-ти недель.

3) Затем следует написать 3 экзаменационные работы: одну – по гражданскому праву, одну – по уголовному праву и одну – по публичному праву.

4) После письменных экзаменационных работ проходит устный экзамен.

5) Экзаменационная комиссия состоит из 2-х преподавателей вуза и 2-х практикующих юристов.

6) После прохождения 2-х или 3-х лет стажировки референдарии сдают второй государственный экзамен.

7) Этот экзамен называют также асессорским.

8) После сдачи асессорского экзамена кандидат получает квалификацию, необходимую для исполнения обязанностей судьи.

Text 3. Juristische Berufe

Das Bild des Juristen in der Bundesrepublik Deutschland wird bestimmt durch die Idee des Einheitsjuristen. Der Jurist soll in der Lage sein, nach angemessener Einarbeitung in Besonderheiten einzelner Gebiete grundsätzlich alle Bereiche des Rechts kompetent zu bearbeiten und damit alle juristischen Berufe auszufüllen. Die juristische Ausbildung soll deshalb vor allem die juristische Methode vermitteln, nicht in erster Linie Einzelwissen. Das Studium der Rechtswissenschaft wird in juristischen Fakultäten der Universitäten absolviert. Dieses Universitätsstudium dauert etwa acht Semester, also vier Jahre, eine Obergrenze besteht nicht. Es endet mit einem Staatsexamen, dem Referendarexamen, das von den Landesjustizministerien unter Mitwirkung von Professoren und Praktikern abgenommen wird. Daran schliesst sich eine zweijährige praktische Ausbildung an, das Referendariat. Die Referendare verbringen jeweils einige Monate bei Gerichten, Verwaltung, Rechtsanwälten und in weiteren Stationen, um sich mit der Praxis der Rechtsanwendung vertraut zu machen. Als Abschluss folgt das zweite Staatsexamen, das Assessorexamen. Mit Bestehen dieser Prüfung ist der Absolvent fertiger Jurist, sogenannter Volljurist, und grundsätzlich fähig, jeden juristischen Beruf zu ergreifen.

Die meisten Juristen werden Rechtsanwälte in eigenen Kanzleien oder als angestellte Rechtsanwälte. Sie sind befugt, Mandanten juristisch zu beraten und vor Gericht zu vertreten. Zur Vertretung vor den Zivilgerichten ist eine Zulassung an einem bestimmten Landgericht oder Oberlandesgericht erforderlich. Nur sehr wenige Rechtsanwälte sind beim Bundesgerichtshof zugelassen. Imübrigen können sie vor jedem Gericht auftreten. Der Rechtsanwalt ist nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO), er ist dabei jedoch keineswegs eine staatliche Stelle, sondernübt einen freien Beruf aus.

Viele junge Juristen ergreifen auch Berufe in der gewerblichen Wirtschaft. Sie können dann als Mitarbeiter in den Rechtsabteilungen grösserer Firmen oder als Syndikus, das ist als Rechtsberater, in Verbänden vornehmlich juristisch tätig sein. Oft verlassen sie aber auch die rein juristische Laufbahn und sind im allgemeinen Firmenmanagement tätig. Hier konkurrieren sie besonders mit Betriebswirten.

Der Volljurist besitzt stets die Befähigung zum Richteramt. Der Richterberuf ist eine Laufbahn, in die der Assessor regelmässig unmittelbar nach dem zweiten Staatsexamen eintritt. Freilich werden hier meist nur Absolventen mit guten Examensergebnissen eingestellt. Zuständig ist hierfür die für die jeweilige Gerichtsbarkeit verantwortliche Ministerialverwaltung. Die Richter an höheren Gerichten werden durch Richterwahlausschüsse gewählt. Eng an die Richterlaufbahn angelehnt ist der Beruf des Staatsanwalts. Er ist zuständig für die Strafverfolgung. In manchen Bundesländern findet ein regelmässiger Austausch des Personals zwischen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft statt.