Frage: Wie viele weibliche Hochschullehrer gibt es unter den Juristen in Deutschland?

Eine sehr peinliche Frage für jeden männlichen Hochschullehrer. Wir haben es durch irgendwelche Mechanismen geschafft, dass etwa 95 % der Hochschullehrer Männer sind. Ich schätze die Zahl der weiblichen Hochschullehrer auf höchstens 5 %. Das sind Zahlen für die juristischen Fakultäten. In anderen Fakultäten dürfte der Anteil der weiblichen Hochschullehrer erheblich höher sein.

Frage: Welchen Lehrstuhl haben Sie nun selbst inne?

Ja, jeder Lehrstuhl hat eine bestimmte Bezeichnung. Die richtet sich danach, welche Lehrbefugnis man im Habilitationsverfahren erworben hat. In meinem Fall ist das ein Lehrstuhl für Rechtssoziologie und Rechtsvergleichung.

Frage: Sind sie selbst Jurist?

Ja, ich bin Jurist und Soziologe. Ich habe beide Studien vollständig absolviert.

Frage: Hat ein Jurist, der an einer Hochschule lehrt, praktische Erfahrung?

Das ist eiderüblicherweise nicht der Fall. Junge Juristen bleiben nach dem Studium an der Universität als Assistent, sind dann voll beschäftigt mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit als Habilitationsschrift und bekommen dann mehr oder weniger bald einen Lehrstuhl. Eine praktische Erfahrung haben Juristen allenfalls in der Referendarzeit, wo sie für zwei Jahre verschiedene Praxisstationen durchlaufen. Aber sie haben, wenn sie Hochshullehrer werden, nie einen praktischen juristischen Beru ausgeübt. In meinem Fall war das etwas anders. Ich war zwei Jahre Rechtsanwalt und anderthalb Jahre als Richter tätig.

Thema 2

Funktionen des Rechts

Text 1: Der Bundesrepublik Deutschland

Text 2: Das Recht sichert den Frieden

Text 3: Das Recht gewährleistet die Freiheit

Text 4: Das Recht regelt die privaten Rechtsbeziehungen

Text 5: Das Recht gestaltet die Gesellschaft


Grammatik:

1. Сложноподчиненные предложения

2. Причастие II в функции определения

3. Инфинитивные группы (повторение)

4. Страдательный залог (повторение)

Text 1. Der Bundesrepublik Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland leben die Menschen friedlich zusammen. Es herrschen Recht und Gesetz, wenn es auch keine perfekte Sicherheit vor dem Verbrechen gibt.

Das ist keineswegs selbstverständlich. In vielen Ländern der Welt herrschen keine rechtsstaatlichen Verhältnisse. In einigen Staaten hat sich die Rechtsordnung förmlich aufgelöst. In sinnlosen Kriegen wird keine Rücksicht auf die wehrlose Zivilbevölkerung genommen. Frauen, Kinder und alte Menschen werden vertrieben, terrorisiert oder getötet.

Das war in früheren Jahrhunderten in Europa nicht anders. Das ganze Mittelalter war gekennzeichnet durch Friedlosigkeit, der die «Friedensbewegungen» jener Zeit, die Gottesfriedensbewegung und die Landfriedensbewegung, nur mit geringem Erfolg entgegenzuwirken vermochten. Die Erfahrungen der mörderischen Religionskriege des 16. und 17. Jahrhunderts führten schliesslich zu der Einsicht, dass die Wahrung des Friedens die wichtigste Aufgabe des Gemeinwesens ist und dass allein der Staat die Befugnis zur Gewaltausübung haben darf. Das staatliche Gewaltmonopol ist ein Wesensmerkmal des neuzeitlichen Staates. Später trat die Bindung der Staatsgewalt an das Gesetz hinzu. Beide zusammen begründen den Rechtsstaat.

Слова к тексту

Sicherheit f =, -en – безопасность

perfekt – 1. совершенный; 2. законченный

Verhältnisn – ses, – se – 1. соотношение, пропорция; 2. pl. условия, обстоятельства

auflösen, sich – разрешаться; совершаться; осуществляться

Rechtsordnungf =, -en – правопорядок

Rücksichtf =, -en – внимание, уважение

auf etw. (A) Rücksicht nehmen