9. Головинов В. А. Реальное исполнение исполнительного документа – залог стабильности права на практике // Право. 2005. № 1. С. 48.
Р. Gilles[17]
Das system der Zwangsvollstreckung zivilgerichtlicher Entscheidungen nach deutschem recht, die Beurteilung der Effizienz der Zwangsvollstreckung Sowie eine analyse ihrer probleme
I. Vorbemerkungen
Das Organisationskomitee dieser Konferenz hat mir das genannte Thema trotz meiner Bitten um eine englische oder deutsche Fassung nur in russischer Sprache vorgegeben. Ich hoffe, dieses mir übermittelte – mit fremder Hilfe übersetzte – Thema mit der oben wiedergegebenen deutschen Fassung richtig verstanden und korrekt erfasst zu haben. Da freilich die von mir eingeholten drei Übersetzungen unterschiedlich ausgefallen sind, habe ich diesbezüglich noch immer einige Zweifel.
Wenn es denn bei meinem Thema um das deutsche System des Zwangsvollstreckungsrechts [1] und zudem noch um die Effizienz der Zwangsvollstreckung in meinem Land und schließlich auch noch um die involvierten normativ-theoretischen wie faktischpraktischen Probleme gehen sollte, ist dieses auf die deutsche Rechts- und Sachlage bezogene Thema nicht nur von enormer Dimension und hoher Komplexität, sondern auch von einer ausgeprägten rechtswissenschaftlich-methodologischen Interdisziplinarität.
Das Thema lässt sich deshalb schriftlich wie mündlich angesichts der Limitierung auf lediglich zwölf Textseiten und der Begrenzung der Redezeit auf lediglich zwanzig Minuten – wenn überhaupt – nur ganz unvollständig und oberflächlich behandeln. Ich vermag deshalb hier nicht mehr als eine grobe Skizze oder gar nur bloße Stichworte zum deutschen Zwangsvollstreckungssystem zu liefern, die Effizienzfrage nur kurz zu streifen und angesichts der Masse existierender wissenschaftlicher wie faktischer Probleme nur einige derselben – mit den hieraus resultierenden Reformfragen – lediglich anzudeuten. Sollten deshalb bei dem hier versammelten sachkundigen Publikum weitergehende Erwartungen bestehen, bitte ich diese auf das gerade Gesagte zurückzuschrauben.
II. Zum System des deutschen Zwangsvollstreckungsrechts
Die «Zwangsvollstreckung» ist im Wesentlichen in der aus dem vorvorigen Jahrhundert stammenden deutschen Zivilprozessordnung (ZPO), einem früheren Reichsjustizgesetz von 1877, – heute in der Fassung der Bekanntmachung von 2005, – im Achten Buch in den Abschnitten 1–4 (§§ 704–915h ZPO) geregelt, denen in einem Abschnitt 5 (§§ 916–945 ZPO) ebenfalls unter der Überschrift «Zwangsvollstreckung» verorteten Regelungen des einstweiligen Rechtsschutzes («Arrest und einstweilige Verfügung») nachfolgen. Dieses hier normierte Zwangsvollstreckungsrecht hat im Laufe der Zeit zahlreiche punktuelle Veränderungen erfahren, ist jedoch in seinen Grundzügen unverändert geblieben, und dies trotz seiner weithin zugestandenen Überalterung und Mangelhaftigkeit an allen Ecken und Enden. Die dringend erforderliche Generalrevision dieses Rechtsgebiets steht mithin nach wie vor aus. Neben diesem Normpaket von ca. 250 Vorschriften in der ZPO existiert eine Fülle von Nebengesetzen wie Organisations-, Verfahrens-, Personal- und Kostengesetzen, die unmittelbar oder mittelbar ebenfalls die Zwangsvollstreckung betreffen, wie insbesondere das Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung resp. das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Hinzukommen eine Menge wei-
terer für die Zwangsvollstreckung einschlägiger Regulierungen, die hier nur in ihren Abkürzungen zitiert werden können: GG, MRK, GVG, DRiG, GBO, RAG, InsO, AnfG, GKG, GVGA, etc. Daneben ist selbstverständlich auch das Erste Buch der ZPO mit den «Allgemeinen Vorschriften», die grundsätzlich auch für die weiteren Bücher gelten, für das Zwangsvollstreckungsrecht und seine Auslegung und Anwendung von erheblicher Bedeutung.