J.: Hast einen Lieblingsprofessor oder eine Professorin?


M.: Letzteres hätte ich gerne, nur… leider ist es so, dass es an unserer Fakultät, wie an vielen juristischen Fakultäten, so wie keine weiblichen Professoren, also Professorinnen gibt. Was die männlichen Professoren anbelangt, die also verbleiben, gibt es natürlich Präferenzen, denn einen mag man lieber, als den anderen. Jedoch, das ist vielleicht wichtig, hinzuzufügen, ist der Kontakt in Deutschland zwischen den Professoren und den Studenten nicht sehr eng, weil es schon sehr viele Studenten sind, und es sich nicht die Gelegenheit ergibt.


J.: Wie wird das Studium gestaltet? Nach Semestern… welche Fächer werden unterrichtet, wie lange und ob es Vorlesungen, Seminare, Unterrichtsstunden gibt, ob es Praktika gibt und so.


M.: Es gibt also einen Lehrplan, der abhängig von Semestern Vorlesungen vorsieht, Seminare vorsieht, nicht zuletzt gibt es die Ausbildungs- und Prüfungsordnung, nach der sich der Student richtet, das heißt darum wird verlangt noch, dass man zusätzlich Praktika macht.


J.: Wie viele Prüfungen hast du bis jetzt abgelegt?


M.: Ja, also, man muss ja vielleicht ein bisschen differenzieren, es ist also so, dass im Laufe des Studiums es mehrere Prüfungen gibt, man erwirbt so genannte Scheine, die bestehen aus einer Klausur und einer schriftlichen Hausarbeit, aber letztendlich gibt es eine entscheidende Prüfung, und zwar ist das die Abschlussprüfung an der Universität, das Staatsexamen.


J.: Was ist der Unterschied zwischen einer Klausur und einer schriftlichen Arbeit?


M.: Nun, eine Klausur ist grundsätzlich auch schriftlich…


J.: Ja, deshalb frage ich.


M.: Es gibt den Unterschied zwischen einer Hausarbeit und einer Klausur. Eine Klausur ist immer eine schriftliche Arbeit, die in der Universität geschrieben wird, unter Aufsicht. Die Hausarbeit wird privat geschrieben.


J.: Und welche Fächer hattest du?


M.: Wir müssen grundsätzlich alle die Fächer studieren, die der Lehrplan vorsieht, es gibt keinen Zwang, es gibt keine Verpflichtung, an einer Vorlesung teilzunehmen.


J.: Also Vorlesungsbesuch ist nicht Pflicht?


M.: Nein, es besteht grundsätzlich keine Kontrolle, überhaupt keine Pflicht, es liegt im Ermessen des einzelnen Studenten, ob er das Angebot, darum geht es, das Angebot annimmt oder es privat seinen Lernstil entwickelt.


J.: Und welche Fächer hattet ihr?


M.: Um einige Fächer zu nennen, es gibt also die zivilrechtlichen Vorlesungen.


J.: Also Zivilrecht und Völkerrecht…


M.: Ja, Strafrecht, öffentliches Recht…


J.: Welche Rechte noch?


M.: Die prozessualen Fächer…


J.: Hattet ihr auch Fremdsprachenunterricht?


M.: Ja, grundsätzlich besteht ja ein breites Angebot, das heißt, wenn man das möchte, dann kann man das machen. Ich persönlich habe am Anfang mich für Russisch entschieden.


J.: Wie lange hast du schon Russisch gelernt?


M.: Ich habe ungefähr zwei bis drei Jahre an den Kursen teilgenommen.


J.: Sag mal, was kann man nach dem Abschluss des Studiums machen? Welche Chancen gibt es? Welchen Berufen kann man nachgehen?


M.: Ja, man muss sich ja die deutsche Situation vergegenwärtigen. Es ist so, dass man als Student der Jurisprudenz nach der Universität, wenn man also das erste Staatsexamen bestanden hat, formal nur Jurist ist, dann kann man so gut wie gar nichts machen. Deswegen ist es auch so, dass die meisten nach Plan in den Staatsdienst dann gehen, in den so genannten Vorbereitungsdienst, den sie nach zwei Jahren mit dem zweiten Staatsexamen abschließen. Nach Vollendung dieses Zweiten Staatsexamens sind sie sogenannten Volljuristen. Und dann können sie sich um eine Anwaltszulassung bemühen oder eine wirtschaftliche Laufbahn zum Beispiel einschlagen.